Die Idee
Die Corona-Pandemie hat sich zur größten wirtschaftlichen Krise der Nachkriegszeit entwickelt – mit massiven gesellschaftlichen Auswirkungen auf den organisierten und nicht-organisierten Sport. Und auf die Gesundheit der Bevölkerung.
Genau hier setzt die vom DOSB ins Leben gerufene und in #SPORTRheinlandPfalz umgesetzte Kampagne COMEBACK an! Sie stellt die Öffnung des Sports mit seiner positiven Wirkung auf die körperliche und geistige Gesundheit sowie die Erhaltung der Vereinslandschaft in den Vordergrund. Nach dem COMEBACK der Gemeinschaft folgt in #SPORTRheinlandPfalz mit der finanziellen Unterstützung des Ministeriums des Innern und für Sport nun das #Comeback der #Bewegung – ausgestattet mit gezielten Förderbausteinen zur (Rück)Gewinnung von Mitgliedern und Übungsleiter*innen für die rheinland-pfälzischen Vereine und Verbände.
Förderungen & Förderbausteine
Um möglichst viele Menschen in Rheinland-Pfalz wieder zu bewegen und für den Vereinssport zu gewinnen sowie auf die Angebote des organisierten Sports vor Ort aufmerksam zu machen, stehen den Vereinen im Rahmen von #Comeback der #Bewegung drei Förderbausteine, eine Sonderförderung sowie ein Sonderpreis zur Verfügung. Sportvereine sind dazu aufgerufen, mit Hilfe der finanziellen Unterstützung, neue Mitglieder zu gewinnen, bestehende Mitgliedschaften zu binden und Übungsleiter*innen zu motivieren Sportangebote umzusetzen.
DOSB ReStart-Programm
Mitglieder-Förderung
Jedes Mitglied, das im Förderzeitraum in einen Verein eintritt erhält über den Verein eine Prämie von 40,00 Euro. Hier können die sogenannten Sportvereinsschecks heruntergeladen und bei seinem Wunschverein eingelöst werden.
Mehr Infos:
Tel.: 069 6700-555 – E-Mail:
restart@dosb.de
Baustein 2
Bildungsfonds
Vereinen werden die Auslagen in Form von Lehrgangsgebühren zur Neuausbildung und Rezertifizierung (bis zu 500,00 Euro) von Übungsleiter- und Trainerlizenzen C und B sowie von Fortbildungen zum Lizenzerhalt (bis zu 100,00 Euro) erstattet.
DOSB ReStart-Programm
Vereinsaktionen 4.000 × 1.000 Euro
Für jede Aktion, die öffentlichkeitswirksam der Mitgliedergewinnung und -bindung dient, erhält der Verein einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro.
Mehr Infos:
Tel.: 069 6700-555 – E-Mail:
restart@dosb.de
+ Sonderförderung
Freiwilligendienst
Rheinland-pfälzische Vereine, die als Einsatzstelle im Freiwilligendienst anerkannt sind und eine FWD-Stelle mindestens sechs Monate besetzt haben, erhalten eine pauschale Sonderförderung von 1.000 Euro pro Freiwilligen.
Jedes Mitglied, das im Jahr 2023 neu in einen Verein eintritt erhält über den Verein eine Prämie von 40,00 Euro.
Seit dem Beginn der Corona-Pandemie leiden die Menschen unter hohem Bewegungsmangel. Ein Mitgliederzuschuss für alle Altersgruppen soll die Gesundheit in der gesamten Breite der Bevölkerung fördern.
Die Zielgruppe der Förderung sind die Mitglieder, die durch die Corona-Pandemie entweder aus einem Sportverein ausgetreten sind oder es in den Pandemiejahren mangels Angeboten nicht Mitglied in einem Sportverein werden wollten.
Die Zuschusshöhe beträgt 40,00 Euro pro neuem Mitglied.
Förderzeitraum ist rückwirkend vom 01.01. bis 31.10.2023
Mehr Infos Tel.: 069 6700-555 – E-Mail: restart@dosb.de
Vereinen werden die Auslagen in Form von Lehrgangsgebühren zur Neuausbildung und Rezertifizierung von Übungsleiter - und Trainerlizenzen C und B sowie von Fortbildungen zum Lizenzerhalt erstattet.
Um dem Schwund an Übungsleiter*innen und Trainer*innen im Breiten- und Leistungssport nach zwei Corona-Jahren entgegenzuwirken, wird mit dem Bildungsfonds die Aus- und Fortbildung von Menschen gefördert, die Sportangebote in Vereinen anbieten und ausbauen können.
Die Zielgruppe der Förderung sind Vereine und Verbände, die Auslagen in Form von Lehrgangsgebühren zur Neuausbildung und Rezertifizierung (Reaktivierung länger abgelaufener Lizenzen) sowie Fortbildungen von Übungsleiter- und Trainerlizenzen C und B vorlegen können.
Die Zuschusshöhe ist auf 500,00 Euro pro Person pro Ausbildungsmaßnahme sowie 100,00 Euro pro Person pro Fortbildungsmaßnahme begrenzt. Eine anteilige Förderung ist möglich. Die Förderung mehrerer Ausbildungsmaßnahmen für eine Person ist grundsätzlich möglich.
Förderzeitraum ist vom 01.06. bis 31.12.2023
Die Maßnahme darf nicht vor dem 01.06.2022 angetreten sein
Förderkriterien
- Die Erstattung der Lehrgangsgebühren an die Vereine erfolgt rückwirkend nach ordentlicher Antragsstellung. Zur Antragsfrist muss der Lehrgang abgeschlossen sein.
- Die Lehrgangsmaßnahme soll bei einer Mitgliedsorganisation des LSB RLP absolviert werden und grundsätzlich für den Lizenzerwerb bzw. die Lizenzverlängerung von DOSB-Lizenzen anerkannt.
- Erstattungsfähig sind nur Lehrgangsgebühren, die von dem Verein mittelbar oder unmittelbar bezahlt werden – und somit nicht seitens der Teilnehmenden. Wurden diese mittelbar bezahlt, ist dies seitens der Zahlenden und des Vereins schriftlich zu bestätigen.
- Ausgenommen sind die Aus- und Fortbildungen von Freiwilligendiensten (siehe Sonderförderung).
- Weitere Details siehe Antrag
Sonderförderung „Freiwilligendienst“
Rheinland-pfälzische Vereine, die als Einsatzstelle im Freiwilligendienst anerkannt sind und eine FWD-Stelle mindestens sechs Monate besetzt haben, erhalten eine pauschale Sonderförderung von 1.000,00 Euro pro Freiwilligen.
In den ersten Monaten eines Freiwilligendienstes erarbeiten sich die jungen Erwachsenen auch die Übungsleiter-Lizenz in der Stufe C. Mit dieser Ausbildung können die Freiwilligen im eigenen Verein im Sportbetrieb eingesetzt werden.
Die Zielgruppe der Förderung sind Vereine und Verbände, die als Einsatzstelle im Freiwilligendienst (FWD) anerkannt sind und eine FWD-Stelle personenunabhängig mindestens sechs Monate besetzt haben.
Die Zuschusshöhe beträgt pauschal 1.000,00 Euro pro Freiwilligen.
Förderzeitraum ist vom 01.06. bis 31.12.2023
Förderkriterien
- Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine und -verbände, die zudem anerkannte FWD-Einsatzstellen unter Trägerschaft der Sportjugend des Landessportbundes RLP sind.
- Die Einstellung eines Freiwilligen darf nicht vor Bewilligung/Programmstart erfolgen.
- Die Freiwilligen müssen für mindestens sechs Monate angestellt sein.
- Neben der Anstellung eines Freiwilligendienstleistenden ist die Bestätigung über die Teilnahme an einer Übungsleiter-Ausbildung Voraussetzung.
- Weitere Details siehe Antrag
Für jede Aktion, die öffentlichkeitswirksam der Mitgliedergewinnung und -bindung dient, erhält der Verein einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro, wenn Kosten in mindestens dieser Höhe nachgewiesen werden können.
Neben der ehrenamtlichen Arbeit im Sportverein ist Geld ein wichtiger Faktor für die Erstellung und Umsetzung von Angeboten. Mit diesem Förderbaustein können Vereine für verschiedene Formate, die der Mitgliedergewinnung dienen, einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro beantragen.
Die Zielgruppe der Förderung sind Vereine, die eine Maßnahme, die zur Mitgliedergewinnung dient, durchführen.
Die Zuschusshöhe beträgt 1.000,00 Euro für eine förderungsfähige Maßnahme.
Förderzeitraum ist vom 26.01. bis 15.09.2023
Mehr Infos Tel.: 069 6700-555 – E-Mail: restart@dosb.de
Förderkriterien
- Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung von vereinseigenen Veranstaltungen, die auf die Außenwirkung abzielen sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen, die der Mitgliederakquise dienen. Des Weiteren können Aktivitäten gefördert werden, die der Angebotsentwicklung im Verein und somit der Gewinnung von Neumitgliedern zugutekommen bzw. Kooperationen auf- und ausbauen, um das Vereinsangebot mehr Menschen zugänglich zu machen.
Digitale Karte
Finde einen Verein in deiner Nähe, melde dich an und werde Teil des #Comeback der #Bewegung.
Unterstützer
Die Kampagne ist eine Aktion des LSB und der regionalen Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen.
Das Ministerium des Innern und für Sport ist Förderer der Kampagne.
Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie haben sich leider auch auf das äußerst aktive und lebendige Vereinsleben unserer rheinland-pfälzischen Sportvereine ausgewirkt. Wir unterstützen den Landessportbund jetzt sehr gerne mit zwei Millionen Euro beim Comeback der Bewegung, um einem Mitgliederrückgang bei den Vereinen kraftvoll entgegenzuwirken. Künftig sollen wieder viele Sportlerinnen und Sportler gemeinsam im Verein Sport treiben. Starke Sportvereine sind ein wichtiges Rückgrat für die Gesundheit und den Zusammenhalt in unserem Land,
Lotto Rheinland-Pfalz GmbH ist Unterstützer der Kampagne
Lotto Rheinland-Pfalz steht ganz eng an der Seite der Sportvereine im Land und will mit allen seinen Möglichkeiten helfen, dass der Mitgliederschwund durch die Corona-Pandemie nicht nur gestoppt, sondern vielmehr in ein Wachstum umgekehrt werden kann. Bewegung ist die Grundlage für ein gesundes Leben, das ist uns allen in den vergangenen zwei Jahren sehr bewusst geworden. Und Bewegung erfährt und erlebt man am besten in einem rheinland-pfälzischen Sportverein,
Vereinsleben.de ist Förderer der Kampagne
In Corona-Zeiten ist es mehr denn je wichtig, zusammen zu halten. Vereine brauchen die Hilfe ihrer Mitglieder, ihrer Fans und der Förderer aus der Wirtschaft, denn sie sind ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unserem Land. Deswegen sind auch wir dabei. Bitte unterstütze auch Du jetzt Deinen Verein oder werde Mitglied in einem rheinland-pfälzischen Sportverein!
Eine Kampagne des DOSB

Die bundesweite Kampagne ist eine Initiative unserer Dachorganisation, dem DOSB.
Kontakt
Landessportbund Rheinland-Pfalz e.V.,
Abteilung Kommunikation
Rheinallee 1
55116 Mainz
Tel.: +49 (0)61 31 28 14 0
Fax: +49 (0)61 31 28 14 120
E-Mail: pressestelle@lsb-rlp.de