Die Idee
Die Corona-Pandemie hat sich zur größten wirtschaftlichen Krise der Nachkriegszeit entwickelt – mit massiven gesellschaftlichen Auswirkungen auf den organisierten und nicht-organisierten Sport. Und auf die Gesundheit der Bevölkerung.
Genau hier setzt die vom DOSB ins Leben gerufene und in #SPORTRheinlandPfalz umgesetzte Kampagne COMEBACK an! Sie stellt die Öffnung des Sports mit seiner positiven Wirkung auf die körperliche und geistige Gesundheit sowie die Erhaltung der Vereinslandschaft in den Vordergrund. Nach dem COMEBACK der Gemeinschaft folgt in #SPORTRheinlandPfalz mit der finanziellen Unterstützung des Ministeriums des Innern und für Sport nun das #Comeback der #Bewegung – ausgestattet mit gezielten Förderbausteinen zur (Rück)Gewinnung von Mitgliedern und Übungsleiter*innen für die rheinland-pfälzischen Vereine und Verbände.
Förderungen & Förderbausteine
Um möglichst viele Menschen in Rheinland-Pfalz wieder zu bewegen und für den Vereinssport zu gewinnen sowie auf die Angebote des organisierten Sports vor Ort aufmerksam zu machen, stehen den Vereinen im Rahmen von #Comeback der #Bewegung drei Förderbausteine, eine Sonderförderung sowie ein Sonderpreis zur Verfügung. Sportvereine sind dazu aufgerufen, mit Hilfe der finanziellen Unterstützung, neue Mitglieder zu gewinnen, bestehende Mitgliedschaften zu binden und Übungsleiter*innen zu motivieren Sportangebote umzusetzen.
Baustein I
Mitglieder-Förderung
Für jedes Mitglied, das im Förderzeitraum in einen Verein eintritt und nicht im Jahr 2022 bereits Mitglied war, erhält der Verein eine Prämie von 15,00 Euro.
Baustein II
Bildungsfonds
Vereinen werden die Auslagen in Form von Lehrgangsgebühren zur Neuausbildung und Rezertifizierung (bis zu 500,00 Euro) von Übungsleiter- und Trainerlizenzen C und B sowie von Fortbildungen zum Lizenzerhalt (bis zu 100,00 Euro) erstattet.
Baustein III
Vereinsaktionen 1.000 × 1.000 Euro
Für jede Aktion, die öffentlichkeitswirksam der Mitgliedergewinnung und -bindung dient, erhält der Verein einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000 Euro
+ Sonderförderung
Freiwilligendienst
Rheinland-pfälzische Vereine, die als Einsatzstelle im Freiwilligendienst anerkannt sind und eine FWD-Stelle mindestens sechs Monate besetzt haben, erhalten eine pauschale Sonderförderung von 1.000 Euro pro Freiwilligen.
+ Sonderpreis
außerordentliche Aktionen
Für neun besondere Aktionen, die Leuchtturmcharakter haben und für viele Vereine als nachahmenswert angesehen werden, erhalten die durchführenden Vereine einen Sonderpreis von bis zu 10.000 Euro.
Für jedes Mitglied, das im Jahr 2022 neu in einen Verein eintritt und nicht im Jahr 2022 bereits Mitglied war, erhält der Verein eine Prämie von 15,00 Euro.
Seit dem Beginn der Corona-Pandemie leiden die Menschen unter hohem Bewegungsmangel. Ein Mitgliederzuschuss für alle Altersgruppen soll die Gesundheit in der gesamten Breite der Bevölkerung fördern.
Die Zielgruppe der Förderung sind Vereine, die durch die Bewerbung im Rahmen der Kampagne COMEBACK der Bewegung neue Mitglieder gewonnen haben, die im Jahr 2022 nicht schon einmal Vereinsmitglied waren.
Die Zuschusshöhe beträgt 15,00 Euro pro neuem Mitglied.
Förderzeitraum ist rückwirkend vom 01.06. bis 31.12.2022
Vereinen werden die Auslagen in Form von Lehrgangsgebühren zur Neuausbildung und Rezertifizierung von Übungsleiter - und Trainerlizenzen C und B sowie von Fortbildungen zum Lizenzerhalt erstattet.
Um dem Schwund an Übungsleiter*innen und Trainer*innen im Breiten- und Leistungssport nach zwei Corona-Jahren entgegenzuwirken, wird mit dem Bildungsfonds die Aus- und Fortbildung von Menschen gefördert, die Sportangebote in Vereinen anbieten und ausbauen können.
Die Zielgruppe der Förderung sind Vereine und Verbände, die Auslagen in Form von Lehrgangsgebühren zur Neuausbildung und Rezertifizierung (Reaktivierung länger abgelaufener Lizenzen) sowie Fortbildungen von Übungsleiter- und Trainerlizenzen C und B vorlegen können.
Die Zuschusshöhe ist auf 500,00 Euro pro Person pro Ausbildungsmaßnahme sowie 100,00 Euro pro Person pro Fortbildungsmaßnahme begrenzt. Eine anteilige Förderung ist möglich. Die Förderung mehrerer Ausbildungsmaßnahmen für eine Person ist grundsätzlich möglich.
Förderzeitraum ist vom 01.06. bis 31.12.2023
Die Maßnahme darf nicht vor dem 01.06.2022 angetreten sein
Förderkriterien
- Die Erstattung der Lehrgangsgebühren an die Vereine erfolgt rückwirkend nach ordentlicher Antragsstellung. Zur Antragsfrist muss der Lehrgang abgeschlossen sein.
- Die Lehrgangsmaßnahme soll bei einer Mitgliedsorganisation des LSB RLP absolviert werden und grundsätzlich für den Lizenzerwerb bzw. die Lizenzverlängerung von DOSB-Lizenzen anerkannt.
- Erstattungsfähig sind nur Lehrgangsgebühren, die von dem Verein mittelbar oder unmittelbar bezahlt werden – und somit nicht seitens der Teilnehmenden. Wurden diese mittelbar bezahlt, ist dies seitens der Zahlenden und des Vereins schriftlich zu bestätigen.
- Ausgenommen sind die Aus- und Fortbildungen von Freiwilligendiensten (siehe Sonderförderung).
- Weitere Details siehe Antrag
Sonderförderung „Freiwilligendienst“
Rheinland-pfälzische Vereine, die als Einsatzstelle im Freiwilligendienst anerkannt sind und eine FWD-Stelle mindestens sechs Monate besetzt haben, erhalten eine pauschale Sonderförderung von 1.000,00 Euro pro Freiwilligen.
In den ersten Monaten eines Freiwilligendienstes erarbeiten sich die jungen Erwachsenen auch die Übungsleiter-Lizenz in der Stufe C. Mit dieser Ausbildung können die Freiwilligen im eigenen Verein im Sportbetrieb eingesetzt werden.
Die Zielgruppe der Förderung sind Vereine und Verbände, die als Einsatzstelle im Freiwilligendienst (FWD) anerkannt sind und eine FWD-Stelle personenunabhängig mindestens sechs Monate besetzt haben.
Die Zuschusshöhe beträgt pauschal 1.000,00 Euro pro Freiwilligen.
Förderzeitraum ist vom 01.06. bis 31.12.2023
Förderkriterien
- Antragsberechtigt sind Mitgliedsvereine und -verbände, die zudem anerkannte FWD-Einsatzstellen unter Trägerschaft der Sportjugend des Landessportbundes RLP sind.
- Die Einstellung eines Freiwilligen darf nicht vor Bewilligung/Programmstart erfolgen.
- Die Freiwilligen müssen für mindestens sechs Monate angestellt sein.
- Neben der Anstellung eines Freiwilligendienstleistenden ist die Bestätigung über die Teilnahme an einer Übungsleiter-Ausbildung Voraussetzung.
- Weitere Details siehe Antrag
Für jede Aktion, die öffentlichkeitswirksam der Mitgliedergewinnung und -bindung dient, erhält der Verein einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000 Euro.
Neben der ehrenamtlichen Arbeit im Sportverein ist Geld ein wichtiger Faktor für die Erstellung und Umsetzung von Angeboten. Mit diesem Förderbaustein können Vereine für verschiedene Formate, die der Mitgliedergewinnung dienen, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro beantragen.
Die Zielgruppe der Förderung sind Vereine und Verbände, die eine Maßnahme, die zur Mitgliedergewinnung dient, durchführen.
Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 1.000,00 Euro für eine förderungsfähige Maßnahme.
Förderzeitraum ist vom 01.06. bis 31.12.2022
Förderkriterien
- Förderungsfähige Maßnahmen sind vereinsbezogene Veranstaltungen z.B. in Form von Tagen der offenen Tür, Sport-, Bewegungs-, Familien- und Spieltagen, Schnupperkursen bzw. -trainingsangeboten oder Infoveranstaltungen, kommunikative Aktionen (u.a. breit angelegte oder gezielte Ansprachen von potenziellen Zielgruppen mittels Flyer- oder Videoerstellung, Gutschein- bzw. Rabattaktionen für Vereinsmaßnahmen) oder materielle Vorhaben wie Miete von Großspielgeräten/Spielmobilen für eigene Veranstaltungen, Begrüßungsgeschenke für Neumitglieder, Infomaterial
- Im Jahr 2022 kann jeder Sportverein einen Antrag für eine Maßnahme stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben pro Maßnahme können 1.000 Euro unterschreiten und werden dann bis zum Ausgabebetrag gefördert.
Sonderpreis außerordentliche Aktionen
Für neun besondere Aktionen, die Leuchtturmcharakter haben und für viele Vereine als nachahmenswert angesehen werden, erhalten die durchführenden Vereine einen Sonderpreis von bis zu 10.000 Euro.
Die Aktionen werden von einer Jury bestehend aus Vertreter*innen aus Sport, Politik und Medien ausgewählt.
Toolbox
Endlich wieder Bewegung in unseren Vereinen ist die Botschaft der DOSB-Kampagne COMEBACK der Bewegung. Auch in Rheinland-Pfalz haben die meisten Sportvereine wieder ihre Tore geöffnet. Der Drang auf den Sportplatz, die Sporthalle oder das Schwimmbecken ist groß. Denn der Lockdown hat deutlich gezeigt, ohne den Sportverein fehlen soziale Kontakte, aktive Bewegung sowie Erholung für Körper und Geist.
So können Vereine und Verbände mitmachen!
- Nutzt die Templates, Badges und Designs und macht Werbung für Euren Verein
- Beantragt die Förderungen und sichert Euch einen finanziellen Zuschuss
In erster Linie sollen die Vereine die Botschaft der Kampagne nutzen, um Werbung für ihre Bewegungsangebote zu machen. Den Menschen soll klar gemacht werden, wie wichtig Bewegung für die Gesundheit ist und welche vielfältigen Angebote der jeweilige Verein für das COMEBACK der Bewegung zu bieten hat.
Hier findet Ihr Vorlagen für Eure Kommunikation
Gemeinsam können wir ein echtes COMEBACK der Bewegung schaffen – daher haben der DOSB und die Sportorganisationen in Rheinland-Pfalz vielfältige Vorlagen entwickelt, so dass Ihr als Sportverein diese Kampagne auf Euch individuell adaptieren könnt.
Die Toolbox wird im Laufe der Kampagne mit weiteren Vorlagen ergänzt.
Digitale Karte
Finde einen Verein in deiner Nähe, melde dich an und werde Teil des #Comeback der #Bewegung.
Unterstützer
Die Kampagne ist eine Aktion des LSB und der regionalen Sportbünde Rheinland, Pfalz und Rheinhessen.
Das Ministerium des Innern und für Sport ist Förderer der Kampagne.
Die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie haben sich leider auch auf das äußerst aktive und lebendige Vereinsleben unserer rheinland-pfälzischen Sportvereine ausgewirkt. Wir unterstützen den Landessportbund jetzt sehr gerne mit zwei Millionen Euro beim Comeback der Bewegung, um einem Mitgliederrückgang bei den Vereinen kraftvoll entgegenzuwirken. Künftig sollen wieder viele Sportlerinnen und Sportler gemeinsam im Verein Sport treiben. Starke Sportvereine sind ein wichtiges Rückgrat für die Gesundheit und den Zusammenhalt in unserem Land,
Lotto Rheinland-Pfalz GmbH ist Unterstützer der Kampagne
Lotto Rheinland-Pfalz steht ganz eng an der Seite der Sportvereine im Land und will mit allen seinen Möglichkeiten helfen, dass der Mitgliederschwund durch die Corona-Pandemie nicht nur gestoppt, sondern vielmehr in ein Wachstum umgekehrt werden kann. Bewegung ist die Grundlage für ein gesundes Leben, das ist uns allen in den vergangenen zwei Jahren sehr bewusst geworden. Und Bewegung erfährt und erlebt man am besten in einem rheinland-pfälzischen Sportverein,
Vereinsleben.de ist Förderer der Kampagne
In Corona-Zeiten ist es mehr denn je wichtig, zusammen zu halten. Vereine brauchen die Hilfe ihrer Mitglieder, ihrer Fans und der Förderer aus der Wirtschaft, denn sie sind ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in unserem Land. Deswegen sind auch wir dabei. Bitte unterstütze auch Du jetzt Deinen Verein oder werde Mitglied in einem rheinland-pfälzischen Sportverein!
Eine Kampagne des DOSB

Die bundesweite Kampagne ist eine Initiative unserer Dachorganisation, dem DOSB.
Kontakt
Landessportbund Rheinland-Pfalz e.V.,
Abteilung Kommunikation
Rheinallee 1
55116 Mainz
Tel.: +49 (0)61 31 28 14 0
Fax: +49 (0)61 31 28 14 120
E-Mail: pressestelle@lsb-rlp.de